AGBs (Stand 28. Mai 2026)
A.) VERTRAGSINHALT Die „checkitback GmbH, Döblinger Hauptstraße 17/3/12, 1190 Wien “ (im Weiteren „checkitback“) organisiert im Rahmen einer Prozessfinanzierung als Dienstleistung die Prüfung der Lage- und Umgebungsdaten, sowie die betreffenden Mietbedingungen Ihrer Miete und lässt diese mit den von Ihrem Vermieter und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen vergleichen. Der Auftraggeber beauftragt hierbei persönlich oder mittels Web- /App/RCS/SMS-Formular „checkitback“ mit der Organisation der Betreibung von Rückzahlungsforderungen aus zuviel gezahlter Miete. „checkitback“ selbst bietet hierbei keine Rechtsberatung an und betreibt auch selber keine Rückzahlungsforderungen. Sollte ein Anspruch von Seite des Vermieters nicht anerkannt werden, wird „checkitback“, die positive Prüfung der Erfolgsaussicht dieses Anspruches vorausgesetzt, im Namen des Auftraggebers die Durchsetzung der Ansprüche den Instanzenweg organisieren und finanzieren. Dies kann auch durch Vorschlag zur Beauftragung von etwa Anwälten, Vereinen oder auch anderen Prozessfinanzierungsgesellschaften sein.
Der Auftraggeber übermittelt „checkitback“ wahrheitsgemäß alle den Anspruch betreffenden Informationen persönlich oder per Web-/App/RCS/SMS-Formular (wie Daten Ihres Mietvertrages, Details der Lage und Ausstattung der Wohnung etc.). Sollten zur Durchsetzung der Ansprüche des Auftraggebers weitere Informationen oder Erklärungen notwendig sein so verpflichtet sich der Auftraggeber zur unmittelbaren Mitwirkung. Dies betrifft etwa Inkassovollmachten, Kontoinformationen als auch zusätzliche, im Rahmen des Instanzenweges notwendige Vollmachts- oder Abtretungserklärungen.
B.) AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG Das Risiko für sämtliche Kosten bei der Organisation und Finanzierung der Betreibung und der Durchsetzung der berechtigten Ansprüche vor Behörden und/oder Gericht übernimmt „checkitback“ zur Gänze. Dafür erhält „checkitback“ vom Auftraggeber eine, in gesonderter Vereinbarung vereinbarte, Provison der erhaltenen Rückzahlungssumme für vergangen zuviel bezahlter Miete, Betriebskosten, Möbelmiete, einer anderern Abgeltung oder eines anderen rückgeforderteren Geldbetrages (Kaution, Investitionsablöse, .). Etwaiger geleisteter Kostenersatz ist nicht Bestandteil der Rückzahlungssumme und gebührt zur Gänze „checkitback“. Sollte der Auftraggeber die Rückzahlung oder andere Abgeltung während dieser Beauftragung nicht über „checkitback“ sondern direkt vom Vermieter erhalten, so verpflichtet sich der Auftraggeber dies „checkitback“ unmittelbar mitzuteilen und diese Beträge ohne Verzögerung an „checkitback“ zu überweisen.
C.) RÜCKTRITTSRECHT GEMÄSS §3 KSchG/ WIDERRUFSRECHT
Der Rücktritt von dieser Vereinbarung kann binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Abschlusses ohne Angabe von Gründen erklärt werden. Die Rücktrittserklärung unterliegt hierbei keiner bestimmten Form (z.B. postalisch oder email) und es die nachweisliche Versendung innerhalb dieser Frist ist ausreichend.